Anpassung der Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Die
Gebühren für tierärztliche Leistungen werden zum 22. November 2022 durch eine „Änderung der
Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des
Bundes, erstmalig seit 1999 umfassend geändert, um zu gewährleisten,
dass sich neuere medizinische Verfahren in der GOT
finden.
Die Anpassung der
Gebührenordnung war überfällig
2020
wurde vom Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft eine Studie in Auftrag gegeben, die wissenschaftlich fundiert die einzelnen tierärztlichen Leistungen bewerten sollte, um zu
gewährleisten, dass die GOT kostendeckend ist. Die neuen Gebühren basieren
auf den Ergebnissen
dieser Studie. Sollte Ihnen der Preis als nicht
angemessen vorkommen, bitte ich
Sie zu
bedenken, dass die Höhe der aktuellen Anpassung noch nicht einmal dem Inflationsausgleich entspricht und
dementsprechend äußerst maßvoll ist. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des
Umsatzes betragen, in weit höherem Maße
gestiegen als die Inflationsrate, auch die Entwicklungen im
Jahre 2022, die in allen Bereichen des täglichen Lebens
zu signifikanten Preissteigerungen geführt
haben, sind in diesen Preisen noch nicht einmal berücksichtigt. Denken wir u. a. an gestiegene Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. Die Rolle des/der
Tierarztes/Tierärztin als Berater:in zu vorbeugenden Maßnahmen in Nutztierbeständen ist immer
anspruchsvoller geworden und muss entsprechend honoriert werden.
§ 5 der GOT (neu) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der
einfachen Gebührensätze
grundsätzlich
nicht zulässig ist. Unsere Praxis ist daher gehalten, ihre
Preise entsprechend anzupassen. Wir
bitten
um Ihr Verständnis!
Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?
Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den/die
Tierhalter:in vor
Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den
Tierärzt:innen soll vorwiegend über die Leistung und
weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher,
dass Tierärzt:innen dem Qualitätsanspruch der Tierhalter:innen z. B.
durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können. Dies sichert die angemessene Bezahlung der Mitarbeiter:innen und damit
auch die erforderliche Sorgfalt in der
tierärztlichen Praxis. Ein hohes
Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.
Quelle: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2022/08/GOT-Novelle.php